Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG

Kinderschutz Schweiz befürwortet die Stossrichtung der Gesetzesvorlage, erkennt aber in Teilbereichen deutliche Verbesserungsmöglichkeiten und teilt die Vorbehalte anderer Organisationen, die sich für den Schutz und die Förderungen der Menschenrechte engagieren.
Dienstag, 31. Oktober 2017

Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution und der dafür notwendigen rechtlichen Grundlage (MRIG) für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte sind von grosser Wichtigkeit, auch für die Kinderrechte. Aus der Perspektive des Kindesschutzes wie auch der UNO-Kinderrechtskonvention stehen dabei der Schutz, die Förderung und die Partizipation der Kinder und Jugendlichen im Zentrum der Überlegungen.

Kinderschutz Schweiz fokussiert in der vorliegenden Stellungnahme auf die Bedeutung und die Auswirkungen des Gesetzes auf Kinder und Jugendliche und ihre Rechte.

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