Kinderschutz Schweiz fordert ein mutigeres Vorgehen gegen sexuelle Gewalt an Kindern

Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Strafrahmen bei Sexualdelikten geht in die richtige Richtung, verharmlost jedoch teilweise auf sträfliche Weise sexuelle Gewalt an Kindern.
Donnerstag, 26. April 2018
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Die Stiftung Kinderschutz Schweiz begrüsst zwar die Anhebung des zwingenden Freiheitsentzugs für sexuelle Handlungen mit Kindern. Sie kritisiert jedoch mehrere andere Punkte des Gesetzesentwurfes scharf. So lehnt Kinderschutz Schweiz die Beschränkung der Mindeststrafe auf sexuelle Straftaten mit Kindern unter 12 Jahren ab. Auch die maximale Strafandrohung von fünf Jahren ist für die Stiftung zu kurz. Zudem erachtet sie die Pläne des Bundesrats, welcher gewisse sexuelle Handlungen mit Kindern als «leichte Fälle» einstufen will, als eine äusserst gefährliche Botschaft.

Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 25. April 2018 die Botschaft zur Anpassung der Strafrahmen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Gewalt- und Sexualdelikte sollen härter bestraft werden.

Zwingender Freiheitsentzug für sexuelle Handlungen mit Kindern

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die Mindeststrafe für sexuelle Handlungen mit Kindern anheben und die Verurteilungen zu einer Geldstrafe als Sanktion bei Sexualdelikten abschaffen will.

Verharmlosung von Sexualdelikten an Kindern über 12 Jahren

Alle Minderjährige haben das Recht auf eine ungestörte sexuelle Entwicklung und Selbstbestimmung – so will es die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 34) und unser Sexualstrafrecht (Art. 187-193 StGB).

Kinderschutz Schweiz lehnt deshalb ab, dass die Mindeststrafe auf Taten beschränkt werden soll, bei welchen die Opfer unter 12 Jahre alt sind. Der Bundesrat begründet seine Entscheidung mit dem Hinweis, dass Kinder unter 12 Jahren besonders schutzbedürftig und in der Regel nicht in der Lage seien, die Unrechtmässigkeit der vorgenommen sexuellen Handlungen zu erkennen. Dem stimmt Kinderschutz Schweiz zu. Die Altersbeschränkung wird dem Einzelfall jedoch nicht gerecht und verharmlost die Übergriffe auf Kinder und Jugendliche, die älter als 12 Jahre sind.

Strafandrohung von fünf Jahren ungenügend

Kinderschutz Schweiz bedauert, dass der Bundesrat die Höchststrafe für sexuelle Handlungen mit Kindern bei fünf Jahren belassen will. Eine Strafandrohung von maximal fünf Jahren genügt diesem Anspruch nicht. Denn Kinder müssen mit allen Mitteln vor sexueller Gewalt geschützt werden.

Keine «leichten Fälle» bei sexuellen Handlungen mit Kindern


Sexuelle Gewalt an Kindern ist in keiner Form ein Bagatelldelikt. Aus diesem Grund lehnt Kinderschutz Schweiz eine separate Strafandrohung für «leichte Fälle» ab. Kinderschutz Schweiz ist empört, dass im vorliegenden Gesetzesentwurf die Strafbestände «Verleiten zu sexuellen Handlungen» und «Einbeziehen in sexuelle Handlungen» als sogenannt «leichte Fälle» definiert werden. Man spricht dem Kind somit die zerstörerische Wirkung solcher Straftaten auf seine physische und psychische Gesundheit ab und beschneidet sein Recht auf eine ungestörte sexuelle Entwicklung.

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