Erziehung ist Privatsache – Gewalt an Kindern nicht!

Nach 40 Jahren ist es endlich soweit: Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage zur gewaltfreien Erziehung ist eröffnet
Donnerstag, 24. August 2023

Der Bundesrat schlägt vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Kinderschutz Schweiz ist sehr glücklich über diesen Entscheid. Die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB ist ein starkes Signal, denn Gewalt in der Erziehung ist noch weit verbreitet. Die Folgen für die betroffenen Kinder können sich langfristig auswirken.

Fast 50% der Kinder und Jugendlichen erfahren zu Hause körperliche und/oder psychische Gewalt. Im letzten Jahr wurden 1889 Kinder aufgrund einer akuten Kindeswohlgefährdung im Spital behandelt. Das ist eine Zunahme von 14 Prozent gegenüber 2021. Diese alarmierenden Zahlen zeigen die Dringlichkeit der Gesetzesrevision. «Den Vorschlag des Bundesrats, die gewaltfreie Erziehung explizit im ZBG zu verankern, finden wir grossartig», meint Regula Bernhard-Hug, Leiterin der Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz.

Stärkung der Präventionsangebote

Jedes Kind hat das Recht auf einen umfassenden Schutz vor allen Formen von Gewalt. Eltern sowie Kinder brauchen einen niederschwelligen Zugang zu Stellen mit Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Mit dem neuen Gesetzesartikel stärkt der Bundesrat die Prävention. Kinderschutz Schweiz ist froh um diese rechtliche Unterstützung. Seit über 40 Jahren setzen wir uns mit Präventionsangeboten und politischem Lobbying für die gewaltfreie Erziehung sowie die Unterstützung von betroffenen Kindern und Eltern ein. Deshalb begrüssen wir, dass die Kantone gemäss dem Vorentwurf Beratungsangebote für Eltern und Kinder ausbauen oder verbessern sollen.

Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt

Im Gesetzesentwurf schlägt der Bundesrat vor, die bereits bestehende Erziehungspflicht der Eltern zu konkretisieren. Explizit soll festgehalten werden, dass die Eltern «das Kind ohne Anwendung von körperlicher Bestrafung und anderen Formen entwürdigender Gewalt» erziehen müssen. Dies begrüssen wir sehr und es unterstreicht unsere Haltung: Erziehung ist Privatsache – Gewalt an Kindern nicht!

Eltern Unterstützung anbieten

Für eine gewaltfreie Erziehung braucht es neben Beratungsstellen auch Entlastungs- und Unterstützungsangebote. Die Studie der Universität Freiburg zeigt, dass Auslöser für die Gewaltanwendungen in in den meisten Fällen Überforderung, Übermüdung oder starke Gereiztheit sind. Nach dem Kontrollverlust tut es ihnen leid. Trotzdem hinterlässt eine regelmässig angewendete körperliche sowie psychische Gewalt bei den betroffenen Kindern Spuren und sie leiden oft bis ins Erwachsenenalter. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern in schwierigen Situationen eine Unterstützung finden und damit nicht allein bleiben. Dafür machen wir uns stark!

Kinderschutz Schweiz wird sich zusammen mit weiteren Partnerorganisationen an dem Vernehmlassungsverfahren beteiligen.

Weitere Informationen

Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz

Vorentwurf des Gesetzesartikels (PDF)

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